Wenn Sie einen nicht-britischen Pass besitzen, aber im Vereinigten Königreich leben, benötigen Sie ein Japan eVisa für Nicht-UK-Bürger, es sei denn, Ihre Nationalität ist visumbefreit. Die Berechtigung hängt von Ihrer Passnationalität ab, nicht von Ihrem Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich, und erfordert einen gewöhnlichen Reisepass sowie einen Nachweis des legalen Aufenthalts im Vereinigten Königreich.
Der Online-Antrag wird über das JAPAN eVISA-Portal eingereicht. Die Bearbeitung dauert über die japanische Botschaft im Vereinigten Königreich etwa 2 Wochen. Sie können Ihren Antrag bis zu 3 Monate vor Ihrem geplanten Reisedatum einreichen, Anträge für Reisen innerhalb von 1 Woche werden jedoch nicht akzeptiert.
Dieser Leitfaden für 2026 (zuletzt überprüft am 4. September 2026 anhand der offiziellen Richtlinien der japanischen Botschaft im Vereinigten Königreich) beschreibt die genauen Schritte, erforderlichen Dokumente und Bearbeitungszeiten für Expats, Flüchtlinge und andere nicht-britische Einwohner, einschließlich des persönlichen Weges für Inhaber von Reiseausweisen gemäß der Genfer Konvention von 1951.
Nicht-UK-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben, können ein Japan eVisa online über das JAPAN eVISA-Portal beantragen. Die Berechtigung hängt von der Passnationalität ab, nicht vom Wohnsitz im Vereinigten Königreich. Sie benötigen einen gewöhnlichen Reisepass, einen Nachweis des Aufenthalts im Vereinigten Königreich (BRP oder UKVI Share Code) und einen gültigen Reiseplan. Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 2 Wochen.
Benötigen Sie ein Japan eVisa? Ausnahmen und Berechtigung
Die Visumbefreiung hängt von Ihrer Passnationalität ab. Japan gewährt Passinhabern aus über 70 Ländern und Regionen visumfreie Einreise, darunter die USA, Kanada, Australien, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Südkorea, Mexiko und Neuseeland (vollständige Liste auf der MOFA-Visaseite). Britische Staatsbürger dürfen bei der Ankunft bis zu 90 Tage bleiben, verlängerbar um weitere 90 Tage bei einem regionalen Einwanderungsamt in Japan (insgesamt unter 6 Monaten). Wenn Ihr Pass nicht aus einem visumbefreiten Land stammt, müssen Sie vor der Reise ein Japan eVisa oder ein traditionelles Sticker-Visum beantragen.
- Gewöhnlicher Reisepass erforderlich: diplomatische, offizielle und Reiseausweise gemäß der Genfer Konvention von 1951 qualifizieren nicht für das Japan eVisa für Nicht-UK-Bürger.
- Legal UK-Aufenthalt erforderlich: Inhaber von Besuchervisa und Nicht-Residenten können keinen Antrag aus dem Vereinigten Königreich stellen.
- Einmalige Einreise, bis zu 90 Tage nur für touristische Zwecke (Temporäres Besuchervisum).
- Konsularische Zuständigkeit: England, Wales und Nordirland fallen unter die japanische Botschaft in London, Konsularabteilung, 101-104 Piccadilly London W1J 7JT; der Norden Englands (einschließlich Sunderland) fällt unter das japanische Generalkonsulat in Edinburgh.
Erforderliche Dokumente und Nachweis des Aufenthalts im Vereinigten Königreich
| Dokumententyp | Wo zu finden | Wie zu verwenden |
|---|---|---|
| Biometrische Aufenthaltsgenehmigung (BRP) | Physische Karte von UKVI | Scannen und hochladen |
| UKVI eVisa Share Code | Generiert über gov.uk | Code im Antrag angeben |
| Ehe-/Partner-Visum-Vignette | Aufkleber im Reisepass | Passseite hochladen |
| Studenten- oder Arbeitsvisum | BRP oder digitaler Status | Als Aufenthaltsnachweis hochladen |
Das Japan eVisa für Nicht-UK-Bürger erfordert ein digitales Foto von 4,5 cm x 3,5 cm, weißem Hintergrund, aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate, frontal, ohne Hut oder Brille. Häufiger Fehler: Antragsteller laden oft die falsche Fotogröße hoch; verwenden Sie einen digitalen Passfotoservice, um eine Ablehnung zu vermeiden.
Legen Sie mindestens 3 Monate UK-Kontoauszüge als finanziellen Nachweis vor. Ein Entwurf des Flugplans ist ausreichend; nicht erstattungsfähige Tickets sind nicht erforderlich. Jedes Dokument, das nicht in Englisch oder Japanisch ist, benötigt eine beglaubigte Übersetzung.
Gemäß den offiziellen Richtlinien der japanischen Botschaft im Vereinigten Königreich können Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention von 1951 das Japan eVisa für Nicht-UK-Bürger nicht nutzen und müssen persönlich in der Konsularabteilung der japanischen Botschaft, 101-104 Piccadilly London W1J 7JT (Öffnungszeiten 09:30-16:30 Uhr, Montag bis Freitag) einen Antrag stellen. Die Bearbeitung dauert etwa 5 Arbeitstage.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung eines Japan eVisa
Das Japan eVisa für Nicht-UK-Bürger wird vollständig online über das JAPAN eVISA-Portal beantragt, wobei die Bearbeitung etwa zwei Wochen dauert.

Erstellen Sie ein Konto
auf dem JAPAN eVISA-Portal unter evisa.mofa.go.jp mit einer aktiven E-Mail-Adresse, die Sie regelmäßig überprüfen.
Wählen Sie „Neues Visum beantragen“
und wählen Sie den Visumtyp Tourist (Kurzaufenthalt).
Geben Sie Ihre nicht-britischen Passdaten ein
einschließlich Passnummer, Nationalität und Ablaufdatum.
Wählen Sie „Vereinigtes Königreich“
als Ihr Wohnsitzland.
Erforderliche Dokumente hochladen
Scan der Pass-Biodatenseite, digitales Foto (gemäß den oben genannten Spezifikationen), Nachweis des Aufenthalts im Vereinigten Königreich, Flugplan und Finanznachweise.
Visumgebühr bezahlen
per Kredit- oder Debitkarte. Die Gebühr variiert je nach Passnationalität und wird im Portal während des Zahlungsschritts angezeigt. Ein neuer Gebührenplan trat am 1. Juli 2026 in Kraft; von UK ausgestellte Visa/Mastercard können einen Aufschlag von 1 bis 3 % für die Fremdwährungsumrechnung erheben.
Antrag einreichen
und die Bestätigungs-E-Mail mit Ihrer Referenznummer speichern.
Reichen Sie den Antrag nicht früher als 3 Monate vor Ihrem geplanten Reisedatum ein. Anträge für Reisen innerhalb von 1 Woche werden nicht akzeptiert. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für das Japan eVisa für Nicht-UK-Bürger über die japanische Botschaft im Vereinigten Königreich beträgt etwa 2 Wochen (10 Werktage). Wenn nach 10 Werktagen keine E-Mail eingeht, melden Sie sich im Portal an und überprüfen Sie Ihren Status direkt.

Nach der Genehmigung: Gültigkeit, Nachverfolgung und Checkliste vor dem Flug
Ein genehmigtes Japan eVisa für Nicht-UK-Bürger ist 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig, muss bei der Abreise als Live-Bildschirm auf Ihrem Mobilgerät angezeigt werden (Screenshots werden nicht akzeptiert) und erfordert, dass Ihre britische Aufenthaltsgenehmigung mindestens 30 Tage nach Ihrem geplanten Rückreisedatum gültig ist.
Verfolgen Sie Ihren Antragsstatus online
Melden Sie sich im JAPAN eVISA-Portal an, öffnen Sie das Dashboard und wählen Sie „Meine Anträge“. Statusbezeichnungen erscheinen als In Prüfung, Genehmigt oder Abgelehnt.
Gültigkeitsfenster für die Einreise
Wenn das Visum beispielsweise am 1. Juni genehmigt wird, müssen Sie Japan bis zum 1. September betreten. Aufenthalte von mehr als 90 Tagen erfordern ein Certificate of Eligibility (COE) und einen persönlichen Antrag bei der Botschaft. Bei der Ankunft erteilt die japanische Einwanderungsbehörde eine Einreiseerlaubnis für die Dauer Ihres genehmigten Aufenthalts.
Vor dem Flug – Letzte Überprüfungen
- Stellen Sie sicher, dass Ihr britischer Einwanderungsstatus mindestens 30 Tage nach Ihrer geplanten Rückreise gültig ist. Wenn Ihr britischer Status kurz vor dem Ablauf steht, wird Ihr Antrag für ein Japan eVisa für Nicht-UK-Bürger abgelehnt.
- Eine Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen (nicht obligatorisch).
- Registrieren Sie die CIQ-Informationen separat über Visit Japan Web.
Support-Kontakte
Japan Visa Information Hotline: 0844-986-4968 (24/7, Englisch). Gebührenfreier Internetanruf: comm.brdg.site/visa_japan.html. E-Mail: [email protected].Konsularabteilung, japanische Botschaft im Vereinigten Königreich: 101-104 Piccadilly London W1J 7JT. Telefon: 020 7465 6565 (Anfragezeiten 9:30-18:00 Uhr). Öffnungszeiten: 09:30-16:30 Uhr, Montag bis Freitag.
Botschaftsvermittlung: +44-(0)20 7465 6500. Fax: +44-(0)20 7491 9348.
FAQ
Benötige ich ein Visum für Japan, wenn ich im Vereinigten Königreich lebe, aber kein Brite bin?
Ja – die Visumbefreiung basiert auf Ihrer Passnationalität, nicht auf Ihrem Wohnsitz im Vereinigten Königreich. Wenn Ihr Land nicht befreit ist, benötigen Sie ein Japan eVisa oder ein Sticker-Visum.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Japan eVisa aus dem Vereinigten Königreich?
eVisa: ca. 2 Wochen (10 Werktage). Persönlich in der Botschaft: 5 Werktage.
Können Flüchtlinge mit einem britischen Reiseausweis für Flüchtlinge ein Japan eVisa online beantragen?
Nein. Ein eVisa erfordert einen gewöhnlichen Reisepass. Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge müssen persönlich in der Konsularabteilung der japanischen Botschaft in London, 101-104 Piccadilly London W1J 7JT, einen Antrag stellen.
Wie viel kostet das Japan eVisa für Nicht-UK-Bürger?
Die Gebühr variiert je nach Passnationalität. Ein neuer Gebührenplan trat am 1. Juli 2026 in Kraft. Der genaue Betrag wird im JAPAN eVISA-Portal während des Zahlungsschritts angezeigt.
Was passiert, wenn mein Japan eVisa-Antrag abgelehnt wird?
Sie können nach einer 6-monatigen Wartezeit erneut einen Antrag stellen. Fügen Sie weitere unterstützende Dokumente bei. Sie können innerhalb von 7 Werktagen eine Rückerstattung beantragen.
Kann ich das Japan eVisa für Arbeit oder Studium nutzen?
Nein. Das eVisa deckt Kurzzeittourismus bis zu 90 Tage ab. Arbeit oder Studium erfordern ein Certificate of Eligibility (COE) und einen persönlichen Antrag bei der Botschaft.
Ist eine Reiseversicherung für ein Japan eVisa erforderlich?
Nicht obligatorisch, aber von der japanischen Regierung und GOV.UK dringend empfohlen.
Wie weise ich meinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich nach, wenn ich ein Japan eVisa beantrage?
Verwenden Sie eine BRP, einen UKVI eVisa Share Code, eine Ehepartner-Visum-Vignette oder ein gültiges Studenten-/Arbeitsvisum – alle werden als Nachweis des legalen Aufenthalts im Vereinigten Königreich akzeptiert.
Muss ich Flüge buchen, bevor ich ein Japan eVisa beantrage?
Nein – ein Entwurf des Reiseplans ist ausreichend. Legen Sie britische Kontoauszüge für mehr als 3 Monate vor.
Kann ich mich aus Schottland, Wales oder Nordirland bewerben?
Ja. Das JAPAN eVISA-Portal ist von überall im Vereinigten Königreich zugänglich. Alle eVisa-Anträge werden über die japanische Botschaft in London bearbeitet. Einwohner des Nordens Englands (einschließlich Sunderland) können der Zuständigkeit des Generalkonsulats in Edinburgh unterliegen.